ponant weiterempfehlen


Sie sind bereits PONANT-Kunde?

 

Dann nutzen Sie das Empfehlungsprogramm, um Ihrer Familie und Ihren Freunden PONANT zu empfehlen:


2x 500 € Bonus

Wenn Sie einen FREUND WERBEN erhalten Sie eine Ermäßigung in Höhe von

500 €/Kabine nach Buchung der geworbenen Person

Die GEWORBENE PERSON erhält eine Ermäßigung in Höhe von

500 €/Kabine auf die 1. Kreuzfahrt.



Bei Buchungen über Emocean erhalten Sie für Ihre Reise einen zusätzlichen Rabatt von bis zu 5% auf Ihren Seepreises.



Bedingungen Empfehlungsprogramm

500 € Ermäßigung für die geworbene Person auf die erste Kreuzfahrt. 500 € Ermäßigung pro Kabine für die empfehlende Person auf die nächste Kreuzfahrt nach Buchung der geworbenen Person. Das Angebot ist mit anderen Angeboten kombinierbar, gilt nicht auf Ozeankreuzfahrten ohne Stopps, nicht rückwirkend und kann sich jederzeit ohne Vorankündigung ändern oder ganz entfallen. Von dem Angebot profitieren beide Parteien auch bei Buchung über ein Reisebüro. Die empfehlende Person muss bereits mit PONANT gereist sein. Die geworbene Person darf nicht in der Vergangenheit an Bord eines PONANT Schiffs gereist sein. Dieses Angebot gilt weder für PONANT Mitarbeiter noch für Reisebüroexpedienten. Es dürfen beliebig viele Personen geworben werden, jedoch kann nur eine geworbene Person pro Haushalt an dem Programm teilnehmen. Die Teilnahme an dem Empfehlungsprogramm kann abgelehnt werden, wenn die geworbene Person oder eine Person aus demselben Haushalt bereits geworben wurde. Die Ermäßigung für die geworbene Person gilt sofort und ist auf eine Kabine und eine Person begrenzt. Die Ermäßigung kann nur auf eine Kreuzfahrt angewendet werden, Teilermäßigungen sind nicht möglich. Die Ermäßigung für beide Parteien kann weder ausbezahlt noch rückerstattet werden. Zur Identifizierung der empfehlenden Person müssen uns genügend Informationen vorliegen, wie beispielsweise die PONANT Yacht Club-Nummer. Das Programm kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn sich beide Parteien eine Kabine teilen. Im Falle einer Stornierung der geworbenen Person, entfällt der Anspruch auf die Ermäßigung für beide Parteien.